Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2024) HIGW, Budapester Str. 28, 20359 Hamburg

  1. Vertragspartner: Unser Angebot richtet sich an Unternehmer und Verbraucher. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. Exklusive Geltung der AGB: Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil des zwischen uns und dem jeweiligen Weiterbildungsteilnehmer*in geschlossenen Nutzungsvertrages, wenn wir diesen zugestimmt haben.
  3. Vertragsabschluss: Mit der Zusendung Ihrer Anmeldung unterbreiten Sie uns ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Über die Annahme entscheiden wir nach freiem Ermessen. Wenn Sie innerhalb von 10 Werktagen keine Bestätigung für Ihre Anmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse erhalten, sind Sie an Ihr Angebot nicht mehr gebunden. Mit unserer schriftlichen Anmeldebestätigung für das Einstiegsseminar sind Sie für die Teilnahme am Einstiegsseminar vorgemerkt.

    Grundsätzlich ist die Teilnahme am Einstiegsseminar zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung. In Ausnahmefällen können Sondervereinbarungen (z.B. Zulassungsgespräche o.a.) getroffen werden.

    Etwa zwei Wochen vor dem Einstiegsseminar erhalten die Teilnehmenden eine Einladung mit den Informationen zu Zeit und Ort des Seminars. Die Einladung wird durch die vorvertraglichen Informationen, die AGB und das Seminarprogramm ergänzt.

    Nach erfolgter Teilnahme am Einstiegsseminar treffen beide Parteien die abschließende Entscheidung zur Aufnahme in die Weiterbildung. Bei einer positiven Entscheidung müssen die vorvertraglichen Informationen unterzeichnet an das HIGW gesendet werden. Das Institut versendet nach Eingang den eigentlichen Weiterbildungsvertrag. Wenn die Unterschriften beider Parteien vorliegen, kommt die Weiterbildung zustande, vorausgesetzt die Mindesteilnehmerzahl der Weiterbildung wurde erreicht.

    Die Vertragsmodalitäten der Weiterbildungen, die vor dem 01.01.2024 begonnen wurden, bleiben unverändert in ihrer bisherigen Form gültig.

  4. Weiterbildungsumfang: Das HIGW verpflichtet sich, die im Curriculum vorgesehenen Veranstaltungen und Leistungen im vollen Umfang und mit qualifizierten Lehrkräften durchzuführen. Das HIGW behält sich das Recht vor, kurzfristig notwendige Änderungen in Bezug auf Zeit, Ort und Seminarleitung vorzunehmen und das Curriculum den Anforderungen der Dachverbände anzupassen. Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl während der Ausbildung, kann der organisatorische und zeitliche Rahmen verändert werden.

    Die/der Weiterbildungsteilnehmer*in hat sich über Form, Ziel, Inhalt, Bedingungen und Preise der Weiterbildung im aktuellen Programm und mittels der vorvertraglichen Informationen umfassend informiert.

  5. Aufbaukurse: Eine Zulassung für die Aufbaukurse erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Kolloquiums und/oder der beiderseitigen Zustimmung (Trainer*in und Weiterbildungskandidat*in). Die Institutsleitung behält sich das Recht vor, sowohl im Auswahlprozess als auch während der Weiterbildung über die Eignung der Kandidat*innen jeweils neu zu befinden und sie gegebenenfalls von der Weiterbildung auszuschließen.
  6. Änderung und Verlängerung der Ausbildungszeiten: Für Seminare, die seitens des HIGW aus organisatorischen Gründen zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden, fallen keine zusätzlichen Seminargebühren an. Ist das HIGW durch Umstände, die vom Weiterbildungsteilnehmer*in zu vertreten sind, an der Erbringung unserer Leistungen gehindert, verschieben sich die Zeiten und verlängern sich die Fristen für die Erbringung aller nachfolgenden Leistungen um den Zeitraum der Verhinderung.
  7. Verpflichtung der Weiterbildungsteilnehmer*in: Der/Die Weiterbildungsteilnehmer*in verpflichtet sich, an dem gesamten Weiterbildungsprogramm teilzunehmen. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Veranstaltungen ist Voraussetzung für den Weiterbildungsabschluss. Die grundlegenden Seminare müssen nachgeholt werden. Die grundlegenden Seminare sind immer als solche in den vorvertraglichen Informationen gekennzeichnet.

    Der Umfang der akzeptablen Fehlzeiten ist in den jeweiligen vorvertraglichen Informationen aufgeführt.

  8. Lehrtherapie und Lehrsupervision: Die Auswahl der Lehrtherapeut*innen und Lehrsupervisor*innen, welche für die Weiterbildung zuständig sind, müssen mit den Seminarleiter*innen oder – nach Beendigung des Kurses – mit der Institutsleitung abgesprochen werden.
  9. Weiterbildungsgebühren: Die Weiterbildungsgebühren werden für die jeweilige Weiterbildung im Rahmen der vorvertraglichen Informationen bei Anmeldung im Einzelnen bekannt gegeben.

    Die Weiterbildungsgebühren sind Brutto-Preise, da das HIGW als anerkannte Schule von der Mehrwertsteuer befreit ist.

    Nicht enthalten sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Kosten für Lehrtherapie und Lehrsupervision. Diese werden direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet.

    Die Abmeldung in den Seminarhäusern bei Nichtteilnahme an einem Seminar muss von den Teilnehmenden erfolgen, sonst entstehen ggf. Ausfallgebühren gem. Stornobedingungen des jeweiligen Tagungshauses. Wir weisen darauf hin, dass wir mit der Reservierung der Unterkünfte die jeweilige Haus- und Geschäftsordnung der Seminarhäuser anerkennen.

    Für Seminare, die in Hamburg stattfinden, entstehen Raumkosten je Seminartermin, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die anfallenden Raumkosten eines Kurses werden auf die Anzahl der Teilnehmenden umgelegt. Die Raumkosten je Teilnehmer*in werden rechtzeitig zu Beginn eines Weiterbildungsjahres bekannt gegeben.

  10. Anpassung der Gebühren: Das HIGW behält sich eine Anpassung der Seminargebühren an die allgemeine Preisentwicklung sowie durch die Dachverbände vorgegebenen Änderungen und programmbedingte Kalkulationsänderungen vor. Eventuelle Preisänderungen werden nicht während eines laufenden Ausbildungsabschnittes fällig, sondern nur mit Beginn eines neuen Ausbildungsabschnittes. Der erste Ausbildungsabschnitt endet nach dem Grundkurs (1. Jahr), der zweite nach dem 3. Jahr.
  11. Folgen einer zwischenzeitlichen Unterbrechung/ Beendigung der Weiterbildung vor Abschluss: Die Weiterbildung kann nach den jeweiligen Ausbildungsabschnitten unterbrochen oder beendet werden. Bei erneuter Fortführung der Weiterbildung nach einer Unterbrechung oder auch Beendigung gelten die Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des erneuten Einstiegs.
  12. Folgen ausbleibender Zahlungen: Zahlt ein/e Weiterbildungsteilnehmer*in trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Fristsetzung und Androhung der Kündigung innerhalb der gesetzten Nachfrist den angemahnten Betrag nicht, ist das HIGW zur sofortigen Kündigung berechtigt. Der Anspruch auf Zahlung der Weiterbildungsgebühren bis zum Zeitpunkt, zu dem der Weiterbildungsteilnehmer frühestens hätte kündigen können, bleibt hiervon unberührt. Die Weiterbildungsgebühren werden geschuldet, unabhängig davon, ob der/die Weiterbildungsteilnehmer*in an einzelnen Seminaren teilnimmt oder daran gehindert ist, mit der Ausnahme einer Verhinderung durch höhere Gewalt.
  13. Kündigung: Es besteht eine Kündigungsmöglichkeit mit einem Monat vor Ende des jeweiligen Weiterbildungsabschnitts. Im Falle besonderer Ereignisse wie Krankheit, Schwangerschaft oder Verlust des Arbeitsplatzes wird das HIGW auch eine Kündigung im laufenden Abschnitt nach einvernehmlicher Klärung ggfls. akzeptieren. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    Das Recht der Beteiligten, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 626 BGB).

    Bei außerordentlicher Kündigung der Weiterbildung sind die Kosten für alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung vom Institut geleisteten Seminare (gemäß Terminplan des Kurses) zu erstatten, unabhängig von der gezahlten monatlichen Rate. Für den Fall, dass die geleisteten Raten höher sind als die besuchten Seminare, wird die Differenz seitens des HIGW erstattet.

  14. Frei gewordene Weiterbildungsplätze: Ein freigewordener Teilnehmerplatz kann vom HIGW im Einvernehmen mit der Kursleitung neu besetzt werden.
  15. Haftung: Die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung, aus eventuellen Schäden können keine Ansprüche an das HIGW abgeleitet werden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder aufgrund von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Ein Mitverschulden des/der Weiterbildungsteilnehmer*in zu berücksichtigen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter, Organe sowie aller unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  16. Datenschutz: Das HIGW und die Weiterbildungsteilnehmer*in verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten – siehe auch die gesonderte Einverständniserklärung der Erstanmeldung und der vorvertraglichen Informationen.
  17. Prüfung durch Gesundheitsamt: Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde bleibt auch nach Abschluss der Ausbildung dem Gesundheitsamt vorbehalten.
  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Diese liegen am Sitz des Institutes.

 

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